Lizenzen


Programm

Canzeley wird unter einer Freien Softwarelizenz, nämlich der GPL (GNU General Public License, Version 3 oder jeder späteren Version) veröffentlicht.

GPLv§-Logo

Dieses Anwaltsprogramm ist daher Freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder jeder späteren Version.

Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, dass es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

Zu Ihrer Information finden Sie eine (nicht maßgebliche) Übersetzung der GNU General Public License, Version 3, unter: gnu.de.

Welche Vorteile hat diese Lizenz für den Canzeley-Anwender?

Die wichtigste durch diese Lizenz gewährte Freiheit ist für den Anwender wohl die Freiheit, das Programm unbegrenzt auszuführen. Sie benötigen daher keinen Registrierungsschlüssel und können das Programm auf beliebig vielen Rechnern einsetzen. Sie können bei der Nutzung Freier Software nicht nur Lizenzgebühren, sondern auch das Lizenzmanagement sparen. Ob Canzeley auf einem Rechner oder hundert Rechnern eingesetzt wird, ist belanglos.

Interessant ist auch die Freiheit, Kopien zu fertigen und weiterzugeben.

Die Weitergabe dieser Anwaltssoftware ist sogar erwünscht. Wollen Sie einer Kollegin oder einem Kollegen helfen, können Sie ihm Canzeley geben.

Nicht nur für Programmierer relevant sind die beiden weiteren Freiheiten, nämlich die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und die Freiheit, es zu verändern und zu verbessern. Der Quellcode von Canzeley ist offen.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich Änderungen oder Verbesserungen genehmigen lassen oder uns auch nur mitteilen. Sie können also, ohne dass Sie jemanden fragen oder gar um Erlaubnis bitten müssten, Canzeley an ihre betrieblichen Bedürfnisse anpassen. Selbstverständlich würden wir es schätzen, wenn Sie uns von Verbesserungen oder Fehlerkorrekturen unterrichteten, damit wir diese der Allgemeinheit zur Verfügung stellen können.

Ohne die Freiheit, das Programm zu ändern oder auch ändern zu lassen, blieben Sie vom Wohlwollen des Anbieters abhängig. Zugleich gibt Ihnen die Offenheit des Quelltextes und die Freiheit, ihn bearbeiten zu dürfen, Sicherheit. Selbst wenn die bisher an der Entwicklung von Canzeley Beteiligten diese Tätigkeit einstellten, haben Sie es noch immer in Hand - eventuell zusammen mit anderen Anwendern - die Weiterentwicklung der in Ihrer Kanzlei eingeführten Software zu betreiben.

Allerdings ist die GPL eine Lizenz, die ein "starkes Copyleft" beinhaltet.

Copyleft besagt, dass sämtliche Änderungen und Weiterentwicklungen einer Freien Software nur unter der gleichen Lizenz als Freie Software weitergegeben werden dürfen.

Die GPL ist eine Lizenz, die keine Abweichung von diesem Prinzip erlaubt (starkes Copyleft). Bei dieser Lizenz mit einem starken Copyleft-Effekt wird der Lizenznehmer - werden also Sie - verpflichtet, von der ursprünglichen Software abgeleitete Werke ebenfalls nur unter den Bedingungen der Ursprungslizenz (hier der GNU General Public License, Version 3 oder jeder späteren Version) weiterzuverbreiten. Dies ist eine Verpflichtung im Interesse der allgemeinen Freiheit.

Es gibt jedoch keine Verpflichtung zur Weiterverbreitung abgeleiteter Werke; die Pflicht aus dem Copyleft gilt also nur dann, wenn eine Weiterverbreitung erfolgt.

Dokumentation

Die Dokumentation wird - sofern nicht anders angegeben - unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC by-sa) veröffentlicht: Lizenztext (engl.).

Es ist gestattet:

Zu den folgenden Bedingungen:

Wenn der Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise umgestaltet, verändert oder als Grundlage für ein andere Inhalte verwendet wird, dürfen die neu entstandenen Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben werden, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind. Im Falle einer Verbreitung müssen den Empfängern die Lizenzbedingungen, unter welche das Werk fällt, mitgeteilt werden.

Diese CC-Lizenz entspricht also hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Lizenznehmers der GPL in Bezug auf Werke, die keine Computerprogramme sind,