Intentionen


Warum ein weiteres Anwaltsprogramm?

"Ich glaube, dass es das Gebot der Nächstenliebe verlangt, dass ich ein Programm, das mir gefällt, mit anderen teile, denen es ebenfalls gefällt. Software-Anbieter hingegen wollen die Anwender isolieren und beherrschen, wobei sie jeden Anwender dazu verpflichten, nicht mit anderen zu teilen. Ich weigere mich, die Solidarität mit anderen Anwendern in dieser Weise zu brechen."
Richard M. Stallman, Das GNU-Manifest (deutsche Übersetzung von Dr. Peter Gerwinski)

Zunächst habe ich dieses Programm für meine eigene Anwaltskanzlei geschrieben. Ich wollte auf Freie Software, vor allem aber auch auf GNU/LInux umsteigen, und fand keine passende Software.

Die meisten Kanzleiprogramme laufen nur auf einem zwar verbreiteten, aber proprietären Betriebssystem, welches mich nicht mehr überzeugte.

Einige Programme nutzen nur einen Linux-Server, während die Client-Rechner weiterhin unter dem anderen Betriebssystem laufen. Programme, die auch vollständig unter Linux lauffähig sind, konnten mich leider nicht recht überzeugen und waren auch proprietär. Außerdem hatte ich da schon mit dem Coden "meines" Programmes begonnen.

Hinzu kam dann noch, dass mich die Idee Freier Software "angesteckt" hat. Es gibt hervorragende Freie Programme, die ich nutze. So will ich auch meinen kleinen Beitrag zur Förderung einer großartigen Idee leisten,

Wenn sich Freie Software auch in Büros, Praxen und Kanzleien verbreiten soll, bedarf es nicht nur universell einsetzbarer Software, wie beispielsweise OpenOffice.org, sondern auch branchenspezifischer Lösungen, die darauf aufsetzen.

Die Freiheit der Advokatur erfordert geradezu den Einsatz Freier Software in der Anwaltskanzlei.

Canzeley ist ein Programm für Rechtsanwälte, das auf OpenOffice.org aufsetzt. Es ist in der Makrosprache von OpenOffice.org geschrieben.

Es ist Freie Software. Meine Kolleginnen und Kollegen können es nutzen, studieren, durch Kopieren mit anderen teilen und, wenn sie dazu bereit und in der Lage sind, auch verbessern und an ihre Bedürfnisse anpassen.

Es soll zunächst einmal meiner Kanzlei dienen, aber es gibt für mich keinen Grund, warum es nicht auch anderen Nutzen bringen soll.

Wenn Sie der Meinung sind, Canzeley könnte auch etwas für Sie sein, lesen Sie bitte auch: Für wen ist Canzeley bestimmt?

Sicherheitshinweis

Canzeley ist nicht darauf ausgelegt, böswillige Eingaben kundiger, berechtigter Benutzer "abzufangen".

Kundige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei können nämlich auch ohne Nutzung des Programms erhebliche Schäden anrichten.

Bestehen Bedenken gegen die Integrität einer Person, sind dieser die Zugriffsberechtigungen hinsichtlich sensibler Daten (Datenbank, Verzeichnisse) zu entziehen oder zumindest einzuschränken!

Daneben ist Datensicherung unbedingte Pflicht.

Bevor Sie Canzeley nutzen oder auch nur testen wollen, lesen Sie bitte: Für wen ist Canzeley nicht gedacht?

Warum enthält Canzeley keine Buchführung?

Andere Kanzleiprogramme enthalten derartige Features. Canzeley enthält keine Buchführungsfunktionen.

Ich bin der Ansicht, dass in einer Rechtsanwaltskanzlei Aktenführung und Buchhaltung zu trennen sind, soweit dies möglich ist. Diese Trennung dient der Wahrung der essentiellen anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit.

Darum enthält Canzeley keine Buchführung.

Gegen Softwarepatente!

Keine Softwarepatente

Softwarepatente gefährden den Mittelstand, verhindern Freie und verteuern kommerzielle Software!

Michael Stehmann